1 Vertragsabschluss bei Veranstaltungen

1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen des Baltik Ausbildungs-Zentrum GmbH (nachfolgend BAZ) ist verbindlich und hat schriftlich (per Brief, Telefax, eingescannter Anmeldung) oder online innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist zu erfolgen. Ist keine Frist genannt, hat die Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung des BAZ zu erfolgen. Verspätete Anmeldungen können nur bei freien Restkapazitäten berücksichtigt werden. Das BAZ differenziert zwischen „offenen Veranstaltungen“, die sich an eine Vielzahl unterschiedlicher Teilnehmer richten und „Unternehmensveranstaltungen“, die von einem Unternehmen („Auftraggeber“) beauftragt und von dem BAZ nur für dieses Unternehmen durchgeführt werden.

1.2 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Das BAZ bestätigt den Eingang der Anmeldung. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag zustande.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Der Veranstaltungspreis wird mit Rechnungszugang fällig und ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-, Veranstaltungs- und Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto ohne Abzug zu bezahlen.

2.2 Soweit bei Veranstaltungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat eine Ratenzahlung vereinbart wurde, werden die entsprechenden Raten gesondert in Rechnung gestellt. Bei Privatzahlern kann statt der einzelnen Rechnungsstellungen nach vorheriger Abstimmung mit dem Teilnehmer auch ein Zahlungsplan mit allen Rechnungsterminen zur Verfügung gestellt werden.

2.3 Dauert ein Veranstaltungszeitraum nicht länger als einen Monat, ist der vollständige Veranstaltungspreis spätestens vor dem ersten Veranstaltungstag zu zahlen (Geldeingang bei dem BAZ). Dies gilt nicht bei Beauftragungen von Gebietskörperschaften, öffentlichen Anstalten oder Körperschaften und Unternehmensveranstaltungen. Das BAZ ist berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung bis zum Eingang der Zahlung zu verweigern.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Veranstaltungspreis umfasst lediglich die Teilnahme an der Veranstaltung. Weitere Kosten (z. B. für Fachliteratur oder Prüfungsgebühren) sind nur im Preis enthalten, wenn dies in den jeweiligen Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich erwähnt ist.

3.2 Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer etwaigen Abschlussprüfung kommt eine Minderung oder Rückforderung des Preises nicht in Betracht.

3.3 Das BAZ behält sich vor, den Inhalt der Veranstaltung – im Interesse der Teilnehmer, den Erfordernissen der Praxis bzw. dem sonstigen Stand der pädagogischen Entwicklung anzupassen, soweit nicht für den Teilnehmer/Auftraggeber unzumutbar. Das BAZ wird den Teilnehmer/Auftraggeber über etwaige Anpassungen frühzeitig – soweit möglich – informieren.

4. Rücktritt und Kündigung

4.1 Der Teilnehmer kann bei offenen Veranstaltungen bis zu 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim BAZ. Mit Erklärung des Rücktritts wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 % des Teilnehmerpreises, höchstens 100 Euro, fällig. Dies gilt nicht, soweit der Teilnehmer gesetzlich zum Rücktritt berechtigt ist. Bereits gezahlte Preise werden unter Abzug der ggf. zu zahlenden Bearbeitungspauschale zurückgewährt. Nach Ablauf des oben genannten Zeitraums ist der volle Veranstaltungspreis zu zahlen, auch wenn eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht erfolgt, es sei denn, der Teilnehmer ist gesetzlich zum Rücktritt berechtigt.

4.2 Teilnehmer bei offenen Veranstaltungen, die nur zeitweise an einer Veranstaltung teilnehmen, sind zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet; eine Ermäßigung kommt nicht in Betracht.

4.3 Der Teilnehmer ist berechtigt, dem BAZ einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der berechtigt ist, in das Vertragsverhältnis des ursprünglichen Teilnehmers mit dem BAZ einzutreten. Der Eintritt des Ersatzteilnehmers hat durch schriftliche Mitteilung sowohl durch den Erst- als auch durch den Ersatzteilnehmer gegenüber dem BAZ zu erfolgen. Für den Eintritt eines Ersatzteilnehmers berechnet das BAZ dem Erstteilnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00. Ab Eintritt des Ersatzteilnehmers in das Vertragsverhältnis mit dem BAZ schuldet der Ersatzteilnehmer die ab diesem Zeitpunkt noch zu zahlende Vergütung. Ein Rückforderungsanspruch des Erstteilnehmers gegenüber dem BAZ wegen vom Erstteilnehmer bereits gezahlter Vergütung besteht nicht. Etwaige Rückzahlungen sind im Verhältnis von Erst- zu Ersatzteilnehmer zu vereinbaren.

4.4 Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von über 6 Monaten kann der Teilnehmer bei offenen Veranstaltungen mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der
ersten 6 Monate schriftlich kündigen. Danach besteht ein Kündigungsrecht von 6 Wochen zum Ende der jeweils nächsten 3 Monate.

4.5 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in allen Fällen unberührt.

5. Änderungsvorbehalt

5.1 Das BAZ ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei nicht von dem BAZ zu vertretender Verhinderung des Dozenten, oder - bei offenen Veranstaltungen - Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl berechtigt, Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen abzusagen. Die Teilnehmer/Auftraggeber werden hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Gezahlte Vergütungen werden umgehend erstattet. Soweit eine Veranstaltung nur teilweise abgesagt wird, erfolgt die Rückerstattung der gezahlten Vergütung entsprechend des abgesagten Teils der Veranstaltung, es sei denn, die teilweise Durchführung der Veranstaltung ist für den Teilnehmer/Auftraggeber unzumutbar oder im Hinblick auf das Veranstaltungsziel wertlos.

5.2 Soweit nicht gesondert abweichend vereinbart, ist das BAZ berechtigt, bei Vorliegen eines vom BAZ nicht zu vertretenden wichtigen Grundes Zeit und Ort der Veranstaltung zu ändern, soweit dies dem Teilnehmer/Auftraggeber rechtzeitig, d. h. spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt wird. Der Teilnehmer/Auftraggeber ist in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt, wenn die Änderung nicht nur unwesentlich ist. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere vor, wenn sich der Veranstaltungszeitpunkt um mehr als zwei Monate verschiebt oder der neue Veranstaltungsort mehr als 10 km vom alten Veranstaltungsort entfernt ist.

5.3 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten. Ein Wechsel von Dozenten wird vorbehalten.

6. Haftung
Das BAZ haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Erfüllungsgehilfen. Der vorstehende Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, hier jedoch der Höhe nach begrenzt auf typische vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Urheberrecht
Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen des BAZ sind urheberrechtlich geschützt und dürfen außerhalb der engen Grenzen der urheberrechtlichen Schutzbestimmungen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des BAZ vervielfältigt oder öffentlich wiedergegeben werden.

8. Datenschutz
Das BAZ speichert die personenbezogenen Daten aller Teilnehmer/Auftraggeber in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Abwicklung des mit dem Teilnehmer/Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Teilnehmer/Auftraggeber kann jederzeit gegenüber dem BAZ der Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

9. Geltungsbereich

9.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend für sämtliche Verträge mit Teilnehmern/Auftraggebern für unsere Veranstaltungen, soweit in den besonderen Vertragsbedingungen für die jeweilige Veranstaltung nichts Abweichendes geregelt ist.

9.2 Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten insoweit nicht, als sie Regelungen in Zuwendungsbescheiden der öffentlichen Hand, der Verdingungsordnung oder anderen öffentlichen Richtlinien/Vorgaben entgegenstehen.

10. Abweichungen/Ergänzungen
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers/Teilnehmers werden nur anerkannt, wenn das BAZ ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn das BAZ den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers/Teilnehmers vorbehaltlos ausführt.

11. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis folgenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Teilnehmer/Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Lübeck. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Teilnehmer/Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.